NORDIRLAND: Berufungsgericht beurteilt Ehe-Verbot für diskriminierend
Der Einführung der Ehe für alle in diesem Januar in Nordirland ging eine jahrelange, mitunter äusserst schmutzig und LGBTI+ feindlich geführte Debatte voraus, welche sowohl die Politik, wie auch die Gerichte beschäftigte. Schlussendlich war es nicht mal Nordirland selber, welches die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnete, sondern das britische Parlament stellte die nötigen Weichen dazu.
Obwohl in der Bevölkerung und im nordirischen Parlament schon länger eine Mehrheit für die Ehe für alle bestand, ergriff die erzkonservative DUP das Minderheiten-Veto, eine Einzigartigkeit in Nordirland, um das Anliegen doch noch zu blockieren. Und diese Pattsituation blieb dann auch für länger bestehen. Als es nach den Wahlen in Nordirland keine klaren Mehrheitsverhältnisse mehr gab und aus diesem Grund über Monate hinweg keine Regierung gebildet werden konnte, übernahm automatisch, wie es das Gesetz vorsieht, das britische Parlament das Sagen, bis man sich in Nordirland auf eine neue Regierung einigen konnte. Noch anfänglichem Zögern stimmten die britischen Abgeordneten schliesslich, quasi über den Kopf von Nordirland hinweg, die Ehe für alle zu öffnen. Dies geschah nun schliesslich im vergangenen Januar.
Dies das Politische, doch die Ehe für alle beschäftigte zeitgleich auch die Gerichte in Nordirland: So wollten zwei gleichgeschlechtliche Paare erreichen, dass ihre Eingetragene Partnerschaft von Nordirland als Ehe anerkannt wird. Im Jahr 2017 lehnten die Richter diesen Antrag ab und erklärten, dass dies eine Angelegenheit für das Parlament sei, und nicht für die Richter. Nun, mehr als zwei Jahre seit diesem Urteil, und ebenfalls nach der tatsächlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, kam nun das Berufungsgericht zum Schluss, dass das Verbot der Ehe für alle diskriminierend und nicht gerechtfertigt gewesen sei. Damit wird die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nun nach der Einführung quasi auch noch durch die Richter abgesegnet.
In der Urteilsbegründung erklärt der Richter, dass das Fehlen der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare damals im August 2017 rechtlich gesehen klar diskriminierend gewesen sei, und dass eine faire Abwägung zwischen Tradition und persönlichen Rechten nicht gemacht worden sei. Aus diesem Grund sei das damalige Verbot nicht gerechtfertigt gewesen. Die Nachbarn Schottland und Irland hätten diese Diskriminierung bereits viel stärker gewichtet, als sie 2015 die Ehe für alle eingeführt haben.