POLEN: In der EU verheiratete LGBTI+ Paare können Ehe nun anerkennen lassen
Im vergangenen Jahr urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass alle EU-Länder die Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren anerkennen müssen, die in einem anderen Mitgliedsstaat geschlossen wurden. Dies gilt auch, wenn sie selber die Ehe für alle nicht im Gesetz verankert haben. Auch das Oberste Verwaltungsgerichts Polen urteilte darauf gleich, wodurch die Regierung im Mai eine entsprechende Verordnung erliess, wonach alle Standesämter des Landes künftig die im Ausland geschlossenen Ehen anerkennen müssen.
Diese Verordnung trat nun in Kraft, und dies obwohl im Juni das Verfassungsgericht entschied, dass das Urteil des EU-Gerichts gegen die Verfassung Polens verstösst. Die Regierung wiederum erachtet das Verfassungsgericht nicht als ordnungsgemäss besetzt, weshalb sie das entsprechende Urteil als ungültig erklären und nicht akzeptieren.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Regierung, Katarzyna Kotula, warnte nun alle Gemeinden und Städte, dass sie gegen das Gesetz verstossen würden, sollten sie sich der Verordnung widersetzen. Der polnische Vize-Premierminister Krzysztof Gawkowski zeigte sich zudem äusserst erfreut über die Verordnung und erklärte, dass Polen endlich ein Gesetz habe, dass das Recht auf Würde garantiere.
Während viele Städte bereits versprachen, dass sie die Verordnung umsetzen werden, so gibt es auch vor allem konservative, kleinere Gemeinden, welche bereits erklärten, dass sie sich weigern werden. So sagte etwa ein Bürgermeister einer Kleinstadt, dass dies gegen die Verfassung Polens verstosse, welche die Ehe als Beziehung zwischen Mann und Frau festschreibe. Die Städte Warschau und Breslau wiederum haben bereits vor Inkrafttreten der Verordnung damit begonnen, im Ausland geschlossene Ehen zu anerkennen.