RUSSLAND: Europäischer Gerichtshof verurteilt Russland einmal mehr
Den Fall ins Rollen gebracht haben Rainbow House, Movement for Marriage Equality und Sochi Pride House, drei Gruppierungen, deren Anerkennung durch den Staat als rechtliche Organisationen abgelehnt wurde, weil sie sich für die Rechte der LGBTI+ Community einsetzen. Im nun erfolgten Urteil durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden die Richter einstimmig, dass Russland damit auf Basis der sexuellen Orientierung diskriminiere und die Volksrechte der Versammlungsfreiheit verletze. Enger war das Urteil in Bezug auf die Strafe: So stimmten die Richter mit 4 zu 3 Stimmen, dass Russland den beschwerdeführenden Organisationen eine Genugtuung von rund 47‘000 Schweizer Franken bezahlen muss.
Russland verteidigte sich während dem Prozess damit, dass das russische Rechte das Werben für nicht-traditionelle Familien gegenüber Minderjährigen verbiete. Die Ziele der Gruppen stehen zudem im Widerspruch zu jenen, welche die staatliche Familienpolitik anstrebe und seien gegen die nationalen Traditionen. Die Richter liessen diese Begründung aber nicht gelten und erklärten, dass Bürger das Recht haben, juristische Gruppen zu bilden um gemeinsame Interessen zu vertreten. Dies sei einer der wichtigsten Grundsätze des Rechts auf Versammlungsfreiheit, denn ohne dies würde ihm jegliche Bedeutung entzogen.
Russland hat damit wegen seiner LGBTI+ feindlichen Haltung bereits drei Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren. So entschieden die Richter im Jahr 2017, dass das Anti-Gay-Propagandagesetz die Menschenrechte verletzte, und ein Jahr später wurde das Land wegen dem generellen Verbot von Pride Veranstaltungen verurteilt. Was die Urteile tatsächlich bringen ist mehr als fraglich, denn bislang hat Russland keines umgesetzt. Das Anti-Gay-Propagandagesetz ist nach wie vor in Kraft und trotz Dutzenden von Anträgen wurden seit vielen Jahren keine Pride-Veranstaltungen mehr genehmigt. Der Gerichtshof hat auch kaum Macht um die Staaten zur Einhaltung zu zwingen.
Die LGBTI+ Community feiert das Urteil trotzdem, denn es zeigt, dass sie, wenn auch nicht von der heimischen Regierung, zumindest die Unterstützung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben.