SCHWEIZ: Parlament und Bundesrat empfehlen ein Ja zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm
In der Medienkonferenz des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) wurde betont, dass die Meinungsäusserungsfreiheit durch die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm nicht verletzt werde. Damit wurde das Hauptargument der Gegner der Erweiterung gleich entkräftet. Es sei weiterhin möglich, kontrovers über Themen wie etwa die Ehe für alle zu diskutieren, doch es gehe darum, dass der Kern der Menschenwürde nicht grob verletzt werde. Zudem wurde vom EJPD auch betont, dass die Anti-Rassismusstrafnorm seit 1995 in Kraft sei, und dass die Justiz seither in ihren Urteilen die Meinungsfreiheit nach wie vor sehr stark gewichtet habe. Aus diesem Grund empfiehlt sowohl der Bundesrat, wie auch das Parlament den Stimmbürger*innen, dass sie der Erweiterung der Strafnorm am 9. Februar 2020 zustimmen.
Homo-, Hetero- und Bisexuelle dürften schon heute nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, heisst es aus dem EJPD weiter, doch trotzdem kommt es immer wieder zu herabwürdigenden Kommentaren. Dies zeigten unter anderem Aussagen des Churer Bischof Huonder oder von der PNOS. In beiden Fällen unterlagen Pink Cross und weitere Kläger vor Gericht. Der Grund: Der bislang bestehende Schutz vor Diskriminierung und Hassreden betrifft nur Einzelpersonen. Sobald etwa zu Hass gegen Homosexuelle im Allgemeinen aufgerufen wird, greifen die geltenden Gesetze nicht mehr. Aus diesem Grund soll nun die Anti-Rassismusstrafnorm um das Kriterium der sexuellen Orientierung ergänzt werden.
Die Vorlage wurde vom Parlament bereits abgesegnet, doch die EDU und die Junge SVP ergriffen das Referendum. Es gelang ihnen darauf genügend Unterschriften zu sammeln, um eine Volksabstimmung anzustrengen. Auch nach der Abstimmung am 9. Februar 2020 nicht durch die Anti-Rassismusstrafnorm geschützt bleiben Transmenschen, da das Parlament es leider explizit abgelehnt hat, auch noch das Kriterium der Geschlechtsidentität hinzuzufügen.