SINGAPUR: Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten soll wieder vor Gericht kommen
Er ist seit langem äusserst aktiv in der LGBTI+ Community in Singapur, hat unter anderem mitgeholfen das erste Pink Dot, so etwas wie die Pride von Singapur, ins Leben zu rufen und hat die Gesetze gegen LGBTI+ auch schon mehrfach vor Gericht herausgefordert. So auch diesmal wieder: Dr. Tang See Kee, öffentlich besser bekannt als Roy Tan, hat einen neuen Antrag beim Obergericht eingereicht, um mit der Section 377a jenes Gesetz beurteilen zu lassen, welches gleichgeschlechtliche Aktivitäten im Stadtstaat unter Strafe stellt. Er stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung von Singapur verstosse. Vertreten wird Roy Tan durch seinen Anwalt M. Ravi von der Anwaltskanzlei Carson. Ihnen gegenüber ist der Generalstaatsanwalt als Verteidiger aufgeführt.
Das Gesetz sieht bei gleichgeschlechtlichen Aktivitäten Höchststrafen von bis zu zwei Jahren vor. Dies gilt auch, wenn der Sex in den eigenen vier Wänden und absolut einvernehmlich passiert ist. Der Premierminister hat mittlerweile jedoch erklärt, dass das Gesetz nicht mehr angewandt werde, doch dieses Zugeständnis reicht den LGBTI+ Aktivisten verständlicherweise nicht. Die Section 377a steht damit nämlich nach wie vor im Strafgesetz. Zudem ist es in der Vergangenheit dazu gekommen, dass diese Section im Zusammenhang mit anderen Taten trotzdem zur Anwendung kam und dann zu einem erhöhten Strafmass geführt hat.
Wie die Zeitung Straits Times berichtet, argumentieren Roy Tan und sein Anwalt, dass die Section 377a gegen Artikel 9 der Verfassung verstosse. Dieser stellt das Recht auf die persönlichen Freiheiten unter Schutz. Ebenso sieht er darin einen Verstoss gegen die Artikel 12 und 14. Ersterer stellt sicher, dass alle vor dem Gesetz gleichbehandelt werden und auch den gleichen Schutz per Gesetz geniessen. Und Artikel 14 betrifft das Recht der freien Meinungsäusserung und sich frei auszudrücken.
Roy Tan kritisiert auch die Haltung des Premierministers, wonach die Section 377a nicht mehr angewandt werde. Diese Aussage verstosse gegen die Section 14 des Strafgesetzes, wonach die Polizei jegliche Vergehen bedingungslos untersuchen müssen.
Die erste Vorverhandlung ist für den 8. Oktober angesetzt. Dabei sollen zwei Urteile aus dem Jahr 2014 neu verhandelt werden. Damals befürwortete das Oberste Gericht die Section 377a und erklärte, dass sie verfassungsmässig sei. Mittlerweile hat aber etwa Indien seine ebenfalls aus der britischen Kolonialzeit stammende Section 377a aufgehoben, vielleicht hat dies nun auch in Singapur einen Eindruck hinterlassen.