USA: Schulbehörde unterliegt erneut gegen Transgender Schüler*innen
Angefangen hat alles bereits im Jahr 2015: Gavin Grimm verklagte damals die Schulbehörden von Gloucester County im US-Bundesstaat Virginia, weil diese ihm nicht erlaubten, in einer öffentlichen Highschool die Toilette für Jungs aufzusuchen. Gavin wurde bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugewiesen, identifiziert sich heute aber als Mann. Sein Fall sorgte für viel Aufsehen und erhielt auch prominente Unterstützung, unter anderem von Schauspielerin Laverne Cox, welche ihn an den Grammys live auf der Bühne nannte.
Ein Gericht sprach damals Grimm bereits Recht zu, und auch das Berufungsgericht stellte sich im Jahr 2019 auf die Seite des Trans Jugendlichen. Nun kam es in dieser Sache erneut zu einem Richterspruch, und dies erneut zu Gunsten von Gavin Grimm. Die Richter des 4th U.S. Circuit Court of Appeals stimmten mit 2 zu 1 dafür, dass Transgender Schüler*innen durch Bundesrecht vor Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts geschützt sind, und auch durch die Verfassung, welche vorschreibt, dass alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen. Damit erhalten Trans Schüler*innen das Recht, jene Toiletten zu benützen, welche jenem Geschlecht entsprechen, mit welchem sie sich identifizieren.
Der zuständige Richter Henry Floyd erklärte in der Urteilsbegründung, dass sie die Entscheidung nicht zuletzt auch wegen dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichts gefällt haben. Dieses erklärte, dass LGBTI+ an ihrem Arbeitsplatz durch den Civil Rights Act vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung geschützt sind. Vor dem Supreme Court könnte der Fall von Gavin Grimm auch demnächst landen, falls die Schulbehörde erneut in Berufung gehen sollte.
2017 war der Fall von Grimm bereits vor dem Supreme Court, wurde damals aber zurückgewiesen und nicht beurteilt, da die Regierung Trump Richtlinien aussetzte, welche noch von der Vorgängerregierung eingeführt wurden. Obama führte damals ein, dass Transgender Schüler*innen jene Toiletten benutzen dürfen, welche ihrem gelebten Geschlecht entsprechen.