CHINA: Gericht erlaubt, Homosexualität weiter als Störung zu bezeichnen
Ou Jiayong studierte an der Südchinesischen Landwirtschaftsuniversität, als ihr in einem Lehrmittel auffiel, dass Homosexualität zusammen mit Cross-Dressing und Fetischen als psychosexuelle Störung bezeichnet werden. Da sie selber lesbisch ist, fühlte sie sich deswegen beleidigt und verklagte darauf den Herausgeber sowie auch den Online-Händler, welcher dieses Buch vertreibt. Sie wollte damit erreichen, dass die entsprechenden Textstellen geändert werden, und dass sich die Angeklagten öffentlich entschuldigen müssen.
Die Klage reichte sie bereits im Jahr 2017 ein und im vergangenen September urteilte ein Gericht erstmals gegen Ou Jiayong. Diese Textstelle sei kein sachlicher Fehler, urteilten die Richter damals, und auch das Gericht in der Provinz Jiangsu kam im aktuellen Urteil zum selben Ergebnis. Die unterschiedlichen Ansichten der Klägerin und der Herausgeber sei vielmehr in verschiedenen Meinungen begründet als in einem tatsächlichen, sachlichen Fehler, hiess es in der Urteilsbegründung.
In einer ersten Stellungnahme erklärte die Klägerin nun, dass die Definition des Gerichts, was ein sachlicher Fehler sei, ohne Basis und haltlos gewesen sei. Ihre Argumentation sei jedoch genug Beweis dafür gewesen, dass die Einteilung von Homosexualität als psychische Störung falsch sei. Sie habe aber den Verdacht, dass man mit dem Urteil einfach für weniger kontroverse habe sorgen wollen. Das Urteil führe aber leider auch dazu, dass dieses Lehrmittel weiterhin im Umlauf sein dürfe, und das sei schade, so Ou Jiayong weiter.
Das Urteil zeigt einmal mehr die ambivalente Haltung Chinas gegenüber den LGBTI+ Anliegen, zudem steht es im Gegensatz zu anderen Bestimmungen, welche das Land früher beschlossen hat. So hat China Homosexualität 1997 entkriminalisiert und vier Jahre später zudem explizit entschieden, dass Homosexualität nicht mehr als psychische Störung eingestuft wird.