DEUTSCHLAND: Fünf Verantwortliche der LGBTI+ Verfolgung in Tschetschenien sollen vor Gericht

DEUTSCHLAND: Fünf Verantwortliche der LGBTI+ Verfolgung in Tschetschenien sollen vor Gericht
Geht es nach der Führung in Tschetschenien, dann gibt es weder eine LGBTI+ Verfolgung geschweige denn queere Personen in der russischen Teilrepublik. Dem gegenüber stehen die Anklagen und Berichte von Dutzenden von queeren Flüchtlingen aus der Region. Eine deutsche NGO hat nun zusammen mit dem LGBT Network Russia in Deutschland eine Klage gegen fünf Verantwortliche der brutalen Verfolgung eingereicht.

Sowohl das russische Innenministerium, welches auch für die russische Teilrepublik Tschetschenien zuständig ist, sowie der Führungszirkel rund um den tschetschenischen Präsidenten Ramzan Kadyrov, verneinen beide die LGBTI+ Verfolgung, und zumindest Kadyrov erklärte gar, dass es in seinem Land gar keine queere Personen gibt. Die Aussagen von Flüchtlingen, welche aus der teilautonomen Region geflohen sind, sprechen aber eine ganz andere Sprache. Es ist von wahren Konzentrationslagern die Rede, von brutaler Folter und Gewalt, welche mitunter bis zum Tod führen können. Von zahlreichen queeren Menschen fehlt noch immer ein Lebenszeichen, da sie bei verdeckten Aktionen verschleppt wurden. Dabei streckt der Sicherheitsapparat seine Fühler auch weit über die Grenzen Tschetscheniens hinaus aus, um Geflüchtete aufzuspüren und zurückzuführen.

Die deutsche Nichtregierungsorganisation Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat nun zusammen mit dem LGBT Network Russia, welches zahlreiche queere Menschen aus Tschetschenien gerettet hat, eine 97-seitige Anklageschrift vorbereitet und damit eine Klage gegen fünf Verantwortliche der LGBTI+ Verfolgung aus dem Umfeld von Ramzan Kadyrov bei der deuschen Bundesstaatsanwaltschaft eingereicht. Damit soll diese aufgefordert werden, die Ermittlungen gegen diese Personen aufzunehmen. Dabei geht es um ungerechtfertigte Verhaftungen, Verfolgung, Folter, sexuelle Gewalt und bis hin zu Mord, und dies in rund 150 gut dokumentierten Fällen.

Die beiden Organisationen berufen sich dabei auf die Möglichkeit des Völkerstrafrechts, wonach Drittstaaten bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit eine Strafverfolgung einleiten können. Im Fall von Tschetschenien würde dies ihrer Ansicht nach zutreffen, da es sich um eine systematische Verfolgung von queeren Personen handelt. Dabei soll es neben Untersuchungen, auch internationale Strafbefehle, sowie Strafprozesse geben. Hinzukommt, dass Russland bislang keinerlei Ermittlungen unternommen hat, geschweige den die Urheber bestraft hätte.

Angeklagt werden sollen dabei Ayub Katayev, ein Polizeivorsitzender und Beamter des Departement für innerrussische Angelegenheiten in Tschetschenien, sowie Abuzayed Vismuradov, der Vize-Premierminister der Teilrepublik und ehemalige Bodyguard von Ramzan Kadyrov. Gegen diese beiden Politiker haben auch die Europäische Union, Grossbritannien und die USA bereits Sanktionen verhängt. Ebenfalls auf der Liste des ECCHR ist zudem Magomed Daudov, der Parlamentsvorsitzende in Tschetschenien.

Nun liegt es an der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, ob sie sich dem Fall annehmen werden oder nicht. In der Vergangenheit hat Deutschland dies beispielsweise bereits wegen Kriegsverbrechen in Ruanda gemacht.