GUATEMALA: Kongress verbietet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

GUATEMALA: Kongress verbietet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Just am Weltfrauentag hat der Kongress in Guatemala ein neues Gesetz zum Schutz der Familie und des Lebens gutgeheissen. Damit wurde die Haftstrafe auf Abtreibungen verdreifacht, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare explizit verboten und LGBTI+ Themen wurden aus den Schulen verbannt.

Nun fehlt nur noch die Unterschrift von Staatspräsident Alejandro Giammattei, und dann kann das sogenannte Gesetz zum Schutz der Familie und des Lebens eingeführt werden. Die Politik will somit den gesellschaftspolitisch konservativen Weg auch in den Gesetzen des Landes festschreiben, und damit nicht zuletzt die Grundrechte der Frauen und von queeren Menschen weiter beschneiden.

Just am Weltfrauentag stimmten die Abgeordneten des Kongress von Guatemala deutlich für das neue Gesetz, und zwar mit 101 zu 51 Stimmen bei 8 Enthaltungen.

Obwohl die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aktuell überhaupt nicht im Gesetz des Landes erwähnt wird, so soll sie nun durch eine Anpassung des Zivilgesetzes ausdrücklich verboten werden. Dabei würde Guatemala auch gegen eine Auflage des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte handeln, welche die Ehe für alle 2018 als Menschenrecht definierte. Damit müsste das Land die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen, da die Urteile des Gerichtshofs bindend sind.

Auch LGBTI+ Themen sollen aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen verschwinden, indem es den Schulen künftig verboten sein soll, darüber zu unterrichten. Dies würde sowohl für öffentliche, wie auch für Privatschulen gelten. Im Gesetz wird Unterricht, der die Inklusion und Diversität mit einbezieht als Werbung beschrieben, mit welcher Kinder und Jugendliche dazu gebracht werden sollen, dass sie sich von ihrer sexuellen Identität von der Geburt abwenden.

Auch das ohnehin strenge Abtreibungsverbot wurde mit dem neuen Gesetz noch einmal verschärft. Während die maximale Haftstrafe derzeit bei drei Jahren liegt, so soll sie neu mehr als verdreifacht, nämlich auf zehn Jahre angesetzt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt um das Leben der werdenden Mutter zu schützen.

Grosse Bedenken bei diesem Gesetz äusserte unter anderem Jordán Rodas, der Bürgerbeauftragte für Menschenrechte in Guatemala. Kurz nachdem der Kongress zugestimmt hat, erklärte er, dass er das Gesetz bekämpfen und bis vor das Verfassungsgericht des Landes bringen werde.