HONG KONG: Gericht lehnt im Ausland geschlossene LGBTI+ Ehen ab
Die Ehe sei eine freiwillige Verbindung fürs Leben zwischen einem Mann und einer Frau, erklärte das Gericht im Urteil, und alle anderen seien davon ausgeschlossen. Wie auch immer das ausländische Eherecht laute, es habe keinen Einfluss auf den Artikel 37 des Grundrechts in Hong Kong. Das Recht einer Frau und eines Mannes im heiratsfähigen Alters zu heiraten und eine Familie zu gründen, werde anerkannt, doch dies gelte ausschliesslich für heterosexuelle Paare.
Da gleichgeschlechtliche Paare nicht explizit ausgeschlossen sind, schreiben die Richter weiter, dass die Verfasser des Grundgesetzes damals „selbstverständlich“ unter dem Begriff der Ehe die traditionelle Form gemeint hätten, und zwar als Verbindung eines heterosexuellen Paars. Jede andere Interpretation sei losgelöst von der Realität, heisst es in der Urteilsbegründung weiter.
Der Kläger, Jimmy Sham, hat seinen Ehemann im Jahr 2013 in New York geheiratet. Seit dem Jahr 2018 kämpft er in Hong Kong vor Gericht, dass diese Ehe auch in seiner Heimat anerkannt wird. In erster Instanz wurde die Klage abgelehnt, doch Sham wollte sich nicht so einfach geschlagen geben und ging im Juli diesen Jahres in Berufung. Nun ist er erneut unterlegen.
Wie es nun weitergeht ist ungewiss. In der Vergangenheit gab es in Hong Kong auch bereits Urteile, welche der LGBTI+ Community Mut machten. So wurden in bestimmten arbeitsrechtlichen Fällen auch schon gleichgeschlechtliche Ehepaare quasi anerkannt.