HONG KONG: Queere Paare haben gleichgestelltes Erbrecht
Die Regierung in Hong Kong wollte ein Urteil nicht akzeptieren, wonach gleichgeschlechtlichen Paaren ein gleichgestelltes Erbrecht zusteht. Deshalb gingen sie in Berufung und erlitten nun erneut eine Niederlage. Das Berufungsgericht lehnte nämlich den Antrag der Regierung ab, wonach das frühere Urteil aufgehoben werden sollte.
Der Fall geht auf das Jahr 2019 zurück als Edgar Ng eine Klage gegen die Regierung einreichte. Er hat seinen Partner zwei Jahre zuvor in London geheiratet und befürchtete nun, dass sein Erbe an seine Familie statt an seinen Partner gehen würde, sollte er sterben und kein gültiges Testament haben.
Bereits eine frühere Instanz urteilte zu Gunsten von Ng, welcher schliesslich im Jahr 2020 gestorben ist, und auch das Berufungsgericht stellte sich nun gegen die Regierung und an die Seite des schwulen Paares. Damit bestätigten die Richter einmal mehr, dass auch gleichgeschlechtlichen Paaren das gleiche Erbrecht zusteht.
Für die Regierung ist es eine erneute Niederlage innerhalb weniger Tage: So hat ebenfalls ein Berufungsgericht vor kurzem bereits geurteilt, dass auch gleichgeschlechtliche Paare, welche im Ausland geheiratet haben, das Anrecht auf eine Sozialwohnung haben. In einem zweiten Fall gaben die Richter zudem einem anderen Paar ebenfalls Recht, dass sie als verheiratetes Paar auch Anrecht auf eine staatlich subventionierte Eigentumswohnung haben.
Bereits im September hat ein Gericht zudem die Politik in Hong Kong aufgefordert einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, mit welchem gleichgeschlechtliche Paare anerkannt werden und mit welchem ihnen gewisse Rechte zugesprochen werden, damit sie sich gegenseitig absichern können. Einen Antrag auf die vollständig gleichgestellte Ehe wurde aber von den Richtern abgelehnt.