IRAN: Todesurteil an schwulem Mann vollzogen
Achtung: Folgend gibt es Schilderungen von brutalen Gewalttaten gegen queere Menschen.
Erst im Januar wurde bereits das Todesurteil an zwei Männern vollzogen, welche nach den sogenannten Sodomie-Gesetzen verhaftet und verurteilt wurden. Mehrdad Karimpou und Farid Mohammadi waren zuerst sechs Jahre im Maragheh Gefängnis in Haft bevor sie hingerichtet wurden, wie die Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists News Agency (HRANA) berichtet hat.
Wie die Organisation nun schreibt, wurden Ende Juni im Rajai Shahr Gefängnis in der Stadt Karaj im Norden des Landes erneut zehn Personen wegen verschiedensten Vergehen hingerichtet. Dabei soll es sich bei mindestens einem Fall um einen schwulen Mann gehandelt haben. Iman Safari-rad war sein Name und HRANA berichtet, dass er ebenfalls aufgrund von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten hingerichtet wurde.
Neben ihm wurde unter anderem auch das Todesurteil an Mehdi Khalgoldi vollzogen. Ihm wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen, doch wie das amerikanische Aussenministerium erklärt, werde dieser Anklagepunkt meist bei schwulen Männern gebraucht. Die Behörden in Teheran haben auch diese Exekution noch nicht offiziell bestätigt.
Seit Jahrzehnten kommt es im Iran immer wieder zu Todesurteile gegen Männer, welche Sex mit Männern hatten. Dabei verfolgt das Regime offenbar das erklärte Ziel, die LGBTI+ Community auszulöschen. So kommt es auch immer wieder zu Massenverhaftungen bei angeblichen Treffpunkten von queeren Menschen. Im Gefängnis werden die Verhafteten dann jeweils gezwungen, die Namen von jenen Personen preiszugeben, mit welchen sie in Kontakt waren.
Faire Prozesse gibt es für die Beschuldigten dabei kaum, berichtet Peter Tatchell, der renommierte, britische LGBTI+ Aktivist, gegenüber der Jerusalem Post. Die Anhörungen würden jeweils im Eiltempo durchgezogen und die Opfer würden ihren Anwalt, falls überhaupt, meist erst wenige Minuten vor dem Prozess zu Gesicht bekommen, so dass eine korrekte Vorbereitung unmöglich ist. Auch hätten sie kaum je die Möglichkeit Personen aufzubieten, welche zu ihren Gunsten aussagen. Die Ankläger wiederum legen jeweils kaum verwertbare Beweise vor, doch dies sei für eine Verurteilung ohnehin kaum nötig.
Der Iran kennt verschiedenste Strafen für gleichgeschlechtliche Aktivitäten, welche bei Todesurteilen von Steinigung bis Köpfen oder das Herunterstossen von Klippen und Felsen reichen. Auch das Küssen von zwei Männern kann bereits zwischen 31 und 74 Peitschenhiebe bedeuten. Das Strafmass wird durch die Scharia bestimmt, wobei es auch eine Rolle spielen kann ob Muslim oder Nicht-Muslim daran beteiligt waren, respektive wer den aktiven und wer den passiven Part übernommen hat.