ITALIEN: Gericht stellt sich gegen Regierung Meloni und unterstützt Regenbogenfamilien
Seit 2016 kennt Italien zwar ein Partnerschaftsgesetz, doch was die Elternrechte betrifft, ist noch einiges unklar und im Gesetz kaum definiert. Dies führte dazu, dass die Rechte von Regenbogenfamilien zur politischen Debatte wurden, insbesondere seit die rechtsextreme Regierung von Giorgia Meloni das Zepter übernommen hat.
Während zuvor die Praxis in diversen Städten verbreitet war, dass Geburtsurkunden nach dem Kindeswohl beurteilt wurden und somit auch zwei Mütter respektive zwei Väter akzeptiert wurden, so schob die Regierung dem im Januar 2023 einen Riegel. So ordnete die strenggläubige Innenministerin unter Premierministerin Meloni damals an, dass Rathäuser keine Geburtsurkunden von Kindern mehr umschreiben dürfen, welche durch Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden.
Staatsanwälte in ganz Italien begannen darauf die Geburtsurkunden von Kindern aus Regenbogenfamilien anzufechten. Ein Gerichtsurteil im Juni des vergangenen Jahres machte aber wieder Hoffnung, denn Mailänder Richter entschieden, dass bei einem Kind auch zwei Mütter eingetragen werden können. Die Regierung ging jedoch in Berufung und erhielt darauf wenige Monate später Recht.
Als nun aber die Staatsanwaltschaft in Padua die Geburtsurkunden von 37 Kindern rückwirkend abändern wollte, wehren sich diese Familien erneut vor Gericht und erhielten nun abermal Recht. Einmal mehr erklärte somit ein Gericht, dass Kinder sehr wohl zwei Mütter haben können. Leider dürfte diese Entscheidung ebenfalls noch nicht endgültig sein, denn es gilt als ziemlich sicher, dass die Staatsanwaltschaft auch hier wieder in Berufung gehen wird.
Wie Anwalt Michele Giarratano, welcher 15 Kinder der Regenbogenfamilien in Padua vertritt, erklärt, geht es um enorm viel. Würden die nicht-biologischen Mütter von den Geburtsurkunden entfernt, dann würde riskiert, dass diese den Zugang zu ihren Kindern verlieren, sollte ein Elternteil sterben oder sich das Paar trennen. Das nun gefällte Urteil in Padua bezeichnete er als gute Nachricht, erklärte aber auch, dass es wohl eine Berufung geben werde.
Da das Gesetz in Italien bezüglich Kindern von gleichgeschlechtlichen Paaren nur sehr unklar definiert ist, kommt es immer wieder zu Gerichtsfällen. Der Oberste Gerichtshof des Landes hat bereits mehrfach an die Politik appelliert, dass dies geregelt werden müsse - bislang aber leider erfolglos.