JAPAN: Diskriminierung von LGBTs soll eine Form von sexueller Belästigung werden

JAPAN: Diskriminierung von LGBTs soll eine Form von sexueller Belästigung werden
Der japanische Arbeitsminister definiert in seinen neuen Richtlinien für Arbeitgeber, dass die Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Transgender künftig als sexuelle Belästigung gelten und geahndet werden soll. Diese neuen Richtlinien sollen im Januar 2017 eingeführt werden...

Es war sicherlich auch zahlreichen Grosskonzernen zu verdanken, dass der Arbeitsminister nun einen ersten Schritt zum Ausbau der Rechte der Schwulen, Lesben und Transgender in Japan unternommen hat. Vor wenigen Wochen hat nämlich eine Gruppe von 30 Unternehmen, darunter IBM Japan, Sony, Panasonic, Dai-ichi Life Insurance und Dentsu angekündigt, dass sie neue Richtlinien einführen werden, welche auch die Rechte der LGBT stärken und damit die Diversität und Inklusivität am Arbeitsplatz fördern sollen. So sahen sie vor, dass sie unter anderem gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen, schwullesbischen Partnern die gleichen Vorteile wie Ehepartnern zukommen und für Transgender angemessene Regeln für die Toiletten gewähren werden.

In Japan ist gleichgeschlechtlicher Sex zwar legal und LGBTs dürfen auch im Militär dienen, doch sonst gibt es kaum eine rechtliche Absicherung: So kennt das Land weder ein Partnerschaftsgesetz noch Marriage Equality, Kinder können durch gleichgeschlechtliche Paare nicht adoptiert werden und auch ein Anti-Diskriminierungsgesetz existiert nicht. Einzig einige, wenige Stadtviertel und Städte bieten schwullesbischen Paaren derzeit die Möglichkeit einer Eingetragenen Partnerschaft auf kommunaler Ebene an. Diese sind jedoch nicht bindend und bieten nur sehr eingeschränkte Rechte. Aus diesen Gesichtspunkten ist die Ankündigung des japanischen Arbeitsministers umso erfreulicher.

Künftig sollen Arbeitgeber nämlich die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten als eine Form der sexuellen Belästigung betrachten und entsprechend ahnden, schreibt die Japan Times, und zwar vom Arbeitgeber ausgehend, wie auch unter den Arbeitnehmern selber. Bislang gab es das Vergehen der sexuellen Belästigung – verbal und physisch – bereits in den Richtlinien, doch waren Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender dort nicht explizit erwähnt. Dies soll sich nun ändern, indem die sexuelle Orientierung und die Geschlechteridentität künftig in diesen Richtlinien an die Arbeitgeber mit eingeschlossen werden.

Verschiedenste LGBT-Organisationen zeigten sich erfreut, und bezeichneten die Massnahmen des Arbeitsministers als Schritt in die richtige Richtung, aber es gehe noch zu wenig weit. Es solle vielmehr vergleichbare Richtlinien geben, welche sexuelle Minderheiten schützen, und zwar auf der Basis der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität, zudem soll auch ein vollwertiges Anti-Diskriminierungsgesetz ausgearbeitet werden.