KENIA: Oberstes Gericht stellt sich LGBTI+ Community zur Seite

KENIA: Oberstes Gericht stellt sich LGBTI+ Community zur Seite
Während zehn Jahren kämpfte eine LGBTI+ Organisation um ihre rechtliche Anerkennung, und nun konnten sie einen grossen Sieg vor dem Obersten Gericht erreichen. Die Richter:innen stellten sich queeren Menschen und ihren Anliegen zur Seite und ordneten an, dass sich die Organisation als offizielle NGO registrieren kann und vom Staat auch als solche anerkannt werden muss.

Die National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC) hat allen Grund zum Feiern: Es sei ein Sieg für Gerechtigkeit und für die Menschenrechte, erklärten sie. In einer Zeit, in welcher die LGBTI+ Community immer öfter Ziel von Gewalt sei, werde mit diesem Urteil der Sinn der Verfassung bekräftigt, wonach die Rechte aller Kenianer:innen geschützt und garantiert werden sollen, erklärt die Organisation.

Gleich tönt es auch von den Richtern des Obersten Gerichts in ihrer letztinstanzlichen Entscheidung: Das Recht der Versammlungsfreiheit ist ein Menschenrecht und unerlässlich für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft, erklärten sie. Es sei zudem eine wesentliche Voraussetzung für andere Grundrechte und soll daher allen Menschen zur Verfügung stehen, egal welche Ansichten und Anliegen sie fördern wollen und wie populär und angesehen diese sind.

Mit diesen Worten urteilten die Richter zu Gunsten der National Gay and Lesbian Human Rights Commission, welche sich seit rund zehn Jahren durch alle gerichtlichen Instanzen kämpft um sich bei den Behörden als Nichtregierungsorganisation (NGO) offiziell registrieren lassen zu können.

2013 stellten die NGLHRC erstmals einen Antrag beim NGO Koordinierungsausschuss um sich zu registrieren, doch dieser wurde umgehend abgelehnt, weil die Organisation die Wörter Gay und Lesbian im Namen trägt. Als Begründung hiess es, dass Homosexualität in Kenia verboten sei, und deshalb dürfe sich auch keine NGO für diese Anliegen einsetzen.

Das Obergericht erklärte darauf zwei Jahre später, dass diese Ablehnung durch die Behörden gegen die Verfassung des Landes verstosse und dass die NGLHRC offiziell den Status einer NGO erhalten müsse. Der Staat wollte dieses Urteil damals nicht akzeptieren und zog es weiter an das Berufungsgericht. Die dortigen Richter urteilten 2018 ebenfalls zu Gunsten der NGLHRC und sorgten damit für eine weitere Niederlage für die Behörde.

Der NGO Koordinierungsausschuss zog das Urteil darauf noch ein letztes Mal weiter und unterlag nun auch vor dem Obersten Gericht des Landes, dem Supreme Court. Das Recht, die Versammlungsfreiheit einzig aufgrund der sexuellen Orientierung des Antragstellers einzuschränken, verstosse gegen die Verfassung von Kenia, erklärten die Richter:innen in ihrem wegweisenden und letztinstanzlichen Urteil.

Auch andere LGBTI+ und Menschenrechtsorganisationen begrüssten das Urteil. So erklärte der Human Dignity Trust, dass man die Entscheidung von ganzem Herzen begrüsse. Drei Gerichte hätten richtigerweise bestätigt, dass Organisationen, welche für den Respekt der Menschenrechte kämpfen, durch das Gesetz vollumfänglich geschützt werden sollen. Das gelte somit auch für jene, welche sich für queere Menschen einsetzen und sich gegen die drakonischen Strafen zur Wehr setzen wollen.

Während gleichgeschlechtliche Aktivitäten zwischen Frauen nicht explizit bestraft werden, so drohen Männern zwischen fünf und bis zu 14 Jahre Haft. Frauen wiederum sind häufig von sogenannten korrigierenden Vergewaltigungen betroffen, auch etwas, wogegen die NGLHRC kämpft. Ein Coming Out ist in Kenia praktisch unmöglich, Gewalt, Diskriminierungen und Hassverbrechen sind zudem weit verbreitet. Auch kommt es immer wieder zu Erpressungen im Zusammenhang mit der Androhung von öffentlichen Outings.