POLEN: Schritt für Schritt gegen die LGBT Free Zones
Schon seine Wahl dauerte länger als zehn Monate, denn während Marcin Wiącek von der Opposition unterstützt wurde, so stellte sich die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit, kurz PiS, quer. Schlussendlich wurde er doch noch als Ombudsmann für Menschenrechte bestätigt. Die Stelle wird zwar von der Regierung finanziert, ist oder sollte zumindest trotzdem unabhängig sein. Da aber gerade die PiS Partei in Polen immer mehr Macht an sich reisst, wird es auch für Wiącek immer schwieriger, seine Aufgaben wahrzunehmen. Diese besteht darin, Menschenrechtsverletzungen von Institutionen und Instanzen im Land zu untersuchen.
Nun hat der Ombudsmann selber eine erste Klage gegen eine LGBT Free Zone in Polen eingeleitet. Tuszów Narodowy ist ein Weiler der Gemeinde Rzeszów, er befindet sich nahe der Grenze zur Ukraine und ist eine der wichtigsten Stationen für Geflüchtete. Da sich der Ort geweigert hat, den Status als LGBT Free Zone aufzugeben, hat sich nun Marcin Wiącek eingeschalten und sich an das Verwaltungsgericht gewandt.
Rechtlich gesehen haben diese LGBT Free Zones keine Auswirkungen und sie sind mehr symbolisch. Laut Wiącek überschreiten sie aber trotzdem die Grenzen einer normalen Debatte, wie er in der Anklage festhält, und zudem verstossen diese Zonen gegen die Verfassung Polens, sowie gegen internationales und gegen EU-Recht. Solch ideologischen Fragen können und sollen öffentlich diskutiert werden, doch nach modernen Standards, welche mit dem Schutz der Menschenrechte vereinbart werden können, und welche weder die Menschenwürde verletzen noch diskriminierend sind.
Dass dies gerade auch in Tuszów Narodowy in der Gemeinde Rzeszów nicht der Fall war, zeigen die Aussagen des lokalen Bürgermeisters. So spricht er im Zusammenhang mit der LGBTI+ Community von der Regenbogenplage, welche bekämpft werden müsse. Die Welt sei derzeit von Satan, Erotik und Sex besessen, so Andrzej Głaz. Weiter sieht er sich zusammen mit seiner Gemeinde als Opfer. Sie würden es nicht verdienen, wenn EU-Gelder zurückgehalten werden, denn sie hätten nichts falsch gemacht. Wenn man schon von Diskriminierung sprechen wolle, dann solle man von der Diskriminierung von ihnen sprechen, den lokalen Regierungen, und dadurch auch von der Diskriminierung der lokalen Bevölkerung, so Głaz weiter.