UKRAINE: Erstmals anerkennt ein Gericht ein gleichgeschlechtliches Paar als Familie
Zoryan Kis lebt als Botschaftsmitarbeiter für Israel in der ukrainischen Hauptstadt. Auch sein Mann, Tymur Levchuk, will mit ihm zusammen in Kiew leben, doch obwohl die Beiden verheiratet sind, lehnte das ukrainische Aussenministerium ihn ab. Kis und Levchuk sind seit 2013 ein Paar und sie haben 2021 in den USA geheiratet. Damit Levchuk seinen Mann bei dessen diplomatischer Arbeit begleiten kann, haben sie im vergangenen September Klage eingereicht.
Nun wurde das Urteil gefällt und es wurde ein grosser Sieg für die LGBTI+ Community. Das Gericht hat Kis und Levchuk nämlich als de facto verheiratetes Paar anerkannt, was nach ukrainischem Recht als Familie mit all den entsprechenden Rechten gilt. Es ist somit das erste Mal überhaupt, dass ein gleichgeschlechtliches Paar in der Ukraine als Familie anerkannt wird.
Als Beweise, dass die Beiden tatsächlich ein Paar sind, begutachteten die Richter auch gemeinsame Besitztümer und Konten, Reisedokumente, Fotos, aber auch Korrespondenzen untereinander und Verträge, welche ihre Beziehung untermauern. Zudem wurden sie vom Gericht separat vernommen und zu ihrer Partnerschaft befragt.
Das Paar zeigte sich überglücklich nach der Entscheidung und Zoryan Kis teilte auf Facebook mit, dass dies ein grosser und wichtiger Schritt in Richtung Ehe für alle, und ein kleiner Sieg für Diplomaten in der Ukraine sei, um als Familie glücklich zu leben. Nun hätten sie endlich ein Dokument, so Kis weiter, welche die Liebe zwischen Tymur und ihm bestätigen würde.
Das Gericht begründete die Entscheidung einerseits mit der Verfassung des Landes, aber auch mit entsprechenden Urteilen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die dortigen Richter haben zuvor bereits mehrfach geurteilt, dass Staaten auch gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkennen und ihnen Schutz bieten müssen.
Der Ruf nach einem Partnerschaftsgesetz oder der Ehe für alle ist in der Ukraine seit dem Angriffskrieg Russlands lauter geworden. Gerade auch bei jenen Paaren im Kriegseinsatz, da sie keinerlei Rechte gegenüber ihrem Partner, ihrer Partnerin haben, etwa wenn es um Spitalbesuche, medizinische Entscheidungen, oder im schlimmsten Fall, wenn es um Beerdigungen geht. Damit sind sie immer von den jeweiligen Familien ihrer Partner:innen abhängig.