UNGARN: Orban will Referendum über LGBTI+ feindliches Gesetz

UNGARN: Orban will Referendum über LGBTI+ feindliches Gesetz
Einlenken ist anders: Nach mächtigem Druck aus der Europäischen Union gegen sein vor einigen Tagen eingeführtes Anti-LGBTI+ Gesetz sucht Viktor Orban nun die Legitimation dafür bei der Bevölkerung. Er strebt ein Referendum an und fordert die Stimmberechtigten mit einer Angstkampagne auf, das Gesetz anzunehmen.

Viktor Orban zeigt sich weiterhin kämpferisch und will der Europäischen Union die Stirn offenbar bieten. Statt wie von der EU-Kommission und 17 Mitgliedstaaten gefordert, das eben eingeführte Anti-LGBTI+ Gesetz zurückzunehmen, strebt Orban nun ein Referendum darüber an. Damit sucht er die Legitimation bei der Bevölkerung über dieses Gesetz, welches unter dem Deckmantel des Kinderschutz die Rechte von queeren Menschen massiv einschränkt. Und damit die Stimmberechtigten sein Gesetz quasi genehmigen, fährt er auch gleich eine wahre Angstkampagne.

In einer Videobotschaft, welche via seiner Facebook-Seite veröffentlicht wurde, beschwert er sich erst über die Attacken aus Brüssel. Danach zählt er Fragen auf, welche das Referendum betreffen: So fragt er, ob man wolle, dass Minderjährige ohne die Zustimmung der Eltern aufgeklärt werden, ob „Geschlechtsanpassungen“ bei Kindern beworben, oder ob diese bei ihnen gar durchgeführt werden dürfen. Des Weiteren will er wissen ob man Medienberichte Minderjährigen zugänglich machen solle, welche deren sexuelle Entwicklung beeinflussen können, und ob Kinder Berichte über „Geschlechtsanpassungen“ sehen sollen. Wer dies nicht wolle, der solle sich dagegen wehren, forderte er dabei alle auf.

Es ist nicht das erste Mal, dass Viktor Orban auf das Mittel des Referendums zurückgreift. Als es 2016 darum ging Flüchtlinge aufzunehmen, stellte sich Ungarn ebenfalls quer und führte ein Referendum gegen den EU-Entscheid durch. Orban behauptet heute zwar, dass es so gelungen sei, die Aufnahme von Flüchtlingen zu stoppen, doch das Referendum war damals aber ungültig, da die nötige Stimmbeteiligung nicht erreicht werden konnte.