USA: Richterin kippt das Verbot von HIV+ Rekruten im Militär
Es waren deutliche Worte, welche US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema vom Eastern District of Virginia bei der Begründung ihrer Entscheidung nutzte: Asymptomatische HIV-positive Militärangehörige, deren Virenlast unterhalb der Nachweisgrenze liegt, seien sehr wohl in der Lage ihre militärischen Pflichten zu erfüllen, inklusive weltweiter Einsätze, wenn sie ihre Behandlungen beibehalten.
Dabei bezog sich Brinkema auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, und hob hervor, dass das Risiko einer Übertragung bei angemessener Behandlung heute minimal sei. Solche Handlungen könne das Militär bieten und es berge zudem auch nur geringe finanzielle Risiken. Mit diesen Worten erklärte die Richterin das Verbot von HIV-Positiven in den US-Streitkräften für aufgehoben, da es diskriminierend sei.
Es waren drei Kläger, welche gegen das Verbot von HIV-positiven im US-Militär ankämpften und klagten. Einer war Mitglied der Nationalgarde und wollte darauf den US-Streitkräften beitreten, was ihm aber verwehrt wurde. Ein zweiter Kläger war bereits im Militär, als er sich infiziert hat, und er wollte sich darauf erneut verpflichten. Beide gehören der LGBTI+ Community an. Als dritter Kläger war zudem die Organisation Minority Veterans of America mit an Bord, welche weitere HIV-positive Menschen vertrat.
Das Verbot wurde unter anderem auch vom früheren US-Präsidenten Donald Trump unterstützt, welcher damals 2018 die sogenannte Deploy or Get Out Policy einführte. Diese besagte, dass Militärangehörige entlassen werden, wenn sie während mehr als einem Jahr bei Auslandseinsätzen nicht einsatzfähig waren. Da die Beurteilung des Verteidigungsministeriums diesbezüglich noch immer auf alten wissenschaftlichen Fakten basierte, fielen auch HIV-Positive unter diese neue Richtlinie. Schon damals stellte sich Richterin Brinkema auf die Seite von drei deshalb entlassenen Armeeangehörigen und urteilte, dass die Entlassungen nicht gerechtfertigt waren und aufgehoben werden müssen.
Das Urteil half damals zwar den drei Armeeangehörigen, welche entlassen wurden, doch das Verteidigungsministerium untersagte es auch danach weiterhin, HIV-Positive zu rekrutieren und einzustellen. Die beiden Kläger, sowie die Organisation, welche nun vor Gericht Recht erhielten, zeigten sich zufrieden mit dem Urteil: Sie würden sich freuen, sich nun bei der Armee zu bewerben, ohne dass sie von diskriminierenden Richtlinien ausgebremst werden.