USA: Standesbeamtin Kim Davis verliert wieder vor Gericht
Als das Oberste Gericht der USA im Jahr 2015 die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in allen US-Bundesstaaten einführte, weigerte sich Kim Davis in Kentucky dem Urteil folge zu leisten. Sie stellte damals überhaupt keine Ehelizenzen mehr aus, um zu verhindern, dass sie auch gleichgeschlechtliche Paare bedienen muss. Diese würden ihren religiösen Ansichten widersprechen, erklärte die Standesbeamtin damals.
Mehrere gleichgeschlechtliche Paare entschieden sich darauf, Davis zu verklagen, und somit beschäftigen sich seit bereits sieben Jahren die Gerichte mit diesen Fällen. Dabei fährt die uneinsichtige Standesbeamtin seit Jahren eine Niederlage nach der anderen ein und musste sogar ins Gefängnis, weil sie sich der Anordnung des Gerichts widersetzte, Ehelizenzen auszustellen. Da Davis zudem immer wieder in Berufung ging, ziehen sich die Prozesse enorm in die Länge.
Im jüngsten Prozess erklärte nun ein Gericht, dass die Weigerung von Davis die Grundrechte von gleichgeschlechtlichen Paaren verletze, und dass die beiden klagenden, schwulen Paare Davis auch privat verklagen dürfen, und nicht nur die Institution, für welche die Standesbeamtin steht. Weiter erklärten die Richter des Berufungsgerichts, dass Davis nicht für eine Immunität qualifiziert sei.
Nun wird eine Geschworenenjury entscheiden, ob die Standesbeamtin unter anderem für die Prozesskosten, welche sich in den sieben Jahren angesammelt haben, aufkommen muss. Zudem werden die Geschworenen auch zu entscheiden habe, welche Summe Kim Davis an die Paare als Widergutmachung zu bezahlen hat.