USA: Supreme Court entscheidet: Darf man LGBTI+ Dienstleistungen verweigern?

USA: Supreme Court entscheidet: Darf man LGBTI+ Dienstleistungen verweigern?
Das Oberste Gericht wird sich einem neuen, folgenreichen Fall rund um die Rechte für LGBTI+ und Religionsfreiheit annehmen: Es geht dabei darum, ob man gleichgeschlechtlichen Paaren aufgrund des eigenen Glaubens offen Dienstleistungen verweigern darf, und auch darum, wo die Meinungsfreiheit aufhört und die Diskriminierung anfängt.

Das Oberste Gericht teilte am Dienstagmorgen mit, dass man sich mit einem Fall aus Colorado befassen werde, bei dem es um die Rechte von queeren Menschen und um Religionsfreiheit geht. Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen haben, geht es doch schlussendlich darum, ob Anti-Diskriminierungsgesetze noch ihre Gültigkeit haben, oder ob man mit dem Argument der religiösen Ansichten Diskriminierungen rechtfertigen kann und darf.

Im konkreten Fall, der nun vor dem US-Supreme Court gelandet ist, geht es um die Web-Designerin Lorie Smith, welche eine Webseite aufgebaut hat. Dort möchte sie nun auch Webseiten für Hochzeitspaare anbieten - aber eben nicht für alle Paare. Sie möchte gleichgeschlechtliche Paare explizit ausschliessen und ihren Glauben und ihre Religion als Rechtfertigungsgrund dafür angeben. 

Mit dieser Haltung verstösst sie jedoch gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz, wie es der US-Bundesstaat Colorado kennt. Smith argumentiert aber, dass dieses Gesetz ihre freie Meinungsäusserung, sowie die Religionsfreiheit verletze. Die Obersten Richter haben nun erklärt, dass sie diesen Fall beurteilen werden, aber nur hinsichtlich der freien Meinungsäusserung.

Das Oberste Gericht wird sich nun voraussichtlich im Herbst mit diesem Fall beschäftigen. Wie die New York Times dazu schreibt, geht es dabei in erster Linie darum, ob ein Gesetz über öffentliche Einrichtungen einen Künstler, eine Künstlerin zum Reden oder Schweigen veranlassen darf, oder ob dies der Redefreiheit widerspricht, wie sie im ersten Zusatz der Verfassung genannt wird.

Lorie Smith ist bislang vor Gericht unterlegen, zuletzt im vergangenen Jahr. Ein Berufungsgericht hat damals mit 2 zu 1 gegen ihr Anliegen gestimmt und damit die Rechte für LGBTI+ Paare höher gewichtet.