SCHWEIZ: Definitiv keine zweite Volksabstimmung über die CVP-Heiratsstrafe-Initiative

SCHWEIZ: Definitiv keine zweite Volksabstimmung über die CVP-Heiratsstrafe-Initiative
Das Bundesgericht hob das Abstimmungsresultat der CVP-Initiative zur Heiratsstrafe 2019 auf. Die Partei entschied sich darauf aber, die Abstimmung, welche auch die LGBTI+ feindliche Ehe-Definition enthielt, nicht mehr wiederholen zu wollen und zog die Initiative zurück. Wegen zwei Beschwerden hatte erneut das Bundesgericht das letzte Wort, und erklärte, dass der Rückzug der Initiative zulässig ist.

Weil der Bundesrat falsche Zahlen genannt habe und weit mehr Ehepaare von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen sind als angegeben, legte die CVP eine Beschwerde ein und bekam vom Bundesgericht Recht. Das Resultat der Volksabstimmung zur Initiative über die Heiratsstrafe wurde somit für ungültig erklärt. Darauf lag der Ball erneut bei der Partei, welche zu entscheiden hatte, wie es mit der Initiative weitergehen soll.

Da die Initiative auch die Ehe als Beziehung nur zwischen Mann und Frau definieren wollte, geriet die Partei, wie schon beim Abstimmungskampf, in die Kritik. Damit würde nämlich die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren verboten. Dies war damals wohl auch der Hauptgrund, weshalb die Initiative an der Urne scheiterte.

Die CVP entschied sich schliesslich, die Initiative nicht noch ein zweites Mal vors Volk zu bringen. Gegen diesen Entscheid wurden aber zwei Beschwerden eingereicht, welche durch das Bundesgericht geprüft wurden. Die Richter erklärten nun, dass das Initiativkomitee das Recht habe, die Initiative zurückzuziehen. Dies gelte auch für eine Initiative, deren Resultat aufgehoben wurde.

Für die LGBTI+ Community geht damit ein unsägliches Kapitel glücklich zu Ende.