USA: Justizausschuss stimmt Equality Act zu
Bereits zum dritten Mal stellten die Demokraten den Equality Act vor, doch dies ist das erste Mal, dass der Gesetzesentwurf vom Justizausschuss des Repräsentantenhaus angenommen wurde. Entsprechend gab es auch spontanen Beifall nach der Abstimmung. Das Ergebnis fiel entlang der Parteigrenzen aus, wonach alle Demokraten dafür, und alle Republikaner dagegen stimmten. Damit kam es schlussendlich zu einem Ergebnis von 22 zu 10 Stimmen. Damit kann der Entwurf nun weiter an das Repräsentantenhaus gereicht werden.
Mit dem Equality Act soll der Civil Rights Act von 1964 um die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität ergänzt werden. Damit würden in den ganzen USA zahlreiche Diskriminierungen verboten, welche heute in gewissen Bundesstaaten legal sind, so etwa eine Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund dessen sexueller Orientierung. Weiter sind unter anderem auch der Kauf von Immobilien, Sozialwohnungen und weitere Bereiche miteingeschlossen.
Eine Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung würde dieses Gesetz unterstützen, doch bislang ist es den Republikanern immer gelungen, den Equality Act bereits in den Anfängen zu blockieren. Aktuell haben nur 20 US-Bundesstaaten ein entsprechendes Gesetz eingeführt, welches dem Equality Act entspricht. Ein weiterer Staat verbietet die Diskriminierung jedoch nur aufgrund der sexuellen Orientierung, nicht aber aufgrund der Geschlechtsidentität.
Der Civil Rights Act von 1964 wurde vor allem wegen der Rassendiskriminierung eingeführt, beinhaltet aber auch das Kriterium des Geschlechts. Mehrere Gerichte in den USA haben bereits entsprechende Urteile gefällt, dass das Geschlecht auch die sexuelle Orientierung miteinschliesst. Ein entsprechendes Supreme Court-Urteil fehlt aber bislang, soll aber in der nächsten Periode gefällt werden. Mit dem Equality Act würde dies hinfällig, da dann die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität explizt als Kriterium mit aufgezählt wird.
In der Schweiz entschied das Bundesgericht vor wenigen Tagen gegenteilig, dass die sexuelle Orientierung nämlich nicht unter das Kriterium Geschlecht fällt, wodurch das Gleichstellungsgesetz hier nicht greift. Damit hat die LGB-Community diesbezüglich hierzulande keinen Diskriminierungsschutz hierzulande.
👏 Applause erupts as the #EqualityAct passes the House Judiciary Committee. 👏
— Human Rights Campaign (@HRC) 1. Mai 2019
We're proud to work with our partners and pro-equality members of Congress on this vital legislation. pic.twitter.com/hF84VTCBfI