EU/ UNGARN: Die EU-Kommission greift durch und verklagt Ungarn

EU/ UNGARN: Die EU-Kommission greift durch und verklagt Ungarn
Die EU-Kommission macht Nägel mit Köpfen und zieht Ungarn wegen dessen LGBTI+ feindlichen Gesetz vor den Europäischen Gerichtshof. Es geht dabei um ein Gesetz nach dem Vorbild des russischen Anti-LGBTI+ Propagandagesetz, welches Informationen über die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität massiv einschränkt oder gar verbietet.

Lange hat die EU-Kommission zugeschaut und nur gedroht, doch nun greift sie durch und verklagt Ungarn aufgrund dessen LGBTI+ feindlichen Gesetz. Nachdem die EU bereits vor genau einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet hat, so ist nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht worden. Der Grund: Ungarn hat es nicht geschafft, die Bedenken der EU während diesem Jahr zu zerstreuen.

Die EU stellte sich bereits vor der Einführung des Gesetzes auf den Standpunkt, dass dieses den Grundrechten und den Werten der EU widerspreche, und dass es zudem Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität diskriminiere. Viktor Orban zeigte sich jedoch unbeeindruckt und liess das Gesetz sogar am gleichen Tag wie die Wahlen durch eine Volksabstimmung absegnen.

Das umstrittene Gesetz gleicht dem russischen Anti-LGBTI+ Propagandagesetz und will queere Themen ganz aus dem Alltag verbannen. So aus der Schule, der Werbung und aus dem Fernsehen. Orban argumentierte jeweils damit, dass er es nicht zulassen werde, dass LGBTI+ an den Schulen "sexuelle Propaganda" betreiben.

Ungarn muss sich zudem gleichzeitig auch noch in einem zweiten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Dabei geht es um den Radiosender Klubradio. Dieser ist der wohl letzte unabhängige Sender im Land und die Medienbehörde verweigerte ihnen schliesslich eine Verlängerung der Sendelizenz. Aus diesem Grund konnte Klubradio nur noch online weitersenden. Die EU verklagte nun die Regierung, da sie davon ausgehen, dass die Verweigerung zur Verlängerung der Sendefrequenz eine Diskriminierung des Senders darstelle und politisch motiviert ist.