TÜRKEI: Pride-Teilnehmende vor Gericht freigesprochen
Seit dem Versuch eines Militärputsch im Jahr 2016 sind die türkischen Behörden, zusammen mit der Regierung und der Polizei, in Alarmbereitschaft. So haben lokale Behörden etwa die Möglichkeit, bereits kleinere Versammlungen zu verbieten. Dieses Recht nutzen viele aus um etwa auch Pride-Veranstaltungen nicht zu bewilligen, obwohl mehrere Gerichtsurteile bereits bestätigt haben, dass Pride-Anlässe stattfinden können müssen.
Ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung wollen sich die Pride-Veranstalter in Istanbul jeweils aber nicht nehmen lassen, und daher gehen sie trotz Polizeigewalt auf die Strasse. Das selbe gilt auch für LGBTI+ und ihre Allys an den Universitäten, allen voran der Middle East Technical University (METU) in Ankara.
Während einer unbewilligten Pride-Veranstaltung an der METU im Jahr 2019 ging die Polizei mit aller Härte gegen die Demonstrierenden vor und setzte ebenso Tränengas wie auch Schlagstöcke und Gummischrot ein. In der Folge wurden auch zahlreiche Studierende und Mitarbeiter, welche sich den Protesten anschlossen, verhaftet. 19 von ihnen, 18 Studierende und ein Mitarbeiter, mussten sich darauf vor Gericht verantworten.
Nun hat ein Gericht in Ankara die Angeklagten freigesprochen und urteilte, dass sie damals im Jahr 2019 kein Verbrechen begangen haben. Anwältin Oyku Didem Aydin erklärte nach dem Freispruch, dass das Urteil richtig sei, doch es sei auch eine Schande, dass man diese jungen Menschen während zwei Jahren kriminalisiert habe. Sie argumentierte damit, dass die Angeklagten nur ihr Recht auf freie Meinungsäusserung einforderten.
Aydin fragte zudem, was denn eine Regenbogenfahne für einen Schaden anrichten könne? Die Studierenden seien einzig wegen einer Fahne verhaftet worden. Im Gegenzug habe man Videobeweise, welche klar zeigen, wie ein Polizist die Demonstrierenden anschreit, dass er gegen deren Existenz sei.
Schlussendlich wurde bei den Protesten an der METU nur ein Student zu einer Geldbusse verteilt - wegen einer obszönen Handbewegung gegenüber der Polizei.