JAPAN: Das Oberste Gericht entscheidet über die Ehe für alle
Dass gleichgeschlechtliche Paare durch das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz des Familienregisters nicht heiraten können, verstosse gegen die Verfassung des Landes. Deshalb haben insgesamt sechs gleichgeschlechtliche Paare bereits eine Klage bei Gericht eingereicht und sämtliche Instanzen durchlaufen bis vor das Oberste Gericht. Nun haben die Obersten Richter des Landes bekanntgegeben, dass sie auf die Fälle eintreten und eine Entscheidung zur Ehe für alle treffen werden.
Für die LGBTI+ Community steht viel auf dem Spiel, könnte das Gericht doch die Ehe für alle im ganzen Land einführen und das bisher in vielen Präfekturen und Gemeinden geltende Partnerschaftssystem mit bedeutend weitreichenderen Rechten ersetzen. Es ist das Dritte Untergericht des Obersten Gerichts, welches sich damit befassen wird. Es besteht aus insgesamt 15 Richtern und es fällt normalerweise Entscheidungen betreffend der Verfassung.
Sollte das Gericht das Verbot der Ehe für alle tatsächlich als nicht verfassungskonform beurteilen, dann wäre die Regierung verpflichtet, das Gesetz entsprechend anzupassen und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Dies dürfte vor allem der aktuellen Premierministerin Sanae Takaichi schwer fallen, da sie sich stets öffentlich dagegen positioniert hat. Gays seien zwar ganz okay, sagte sie damals, aber nur ohne die Ehe.
Die Chancen stehen nach wie vor gut, dass die Ehe für alle eingeführt wird, insbesondere wenn man frühere Urteile anschaut. Von den fünf Klagen vor dem Obergericht urteilten jene in Sapporo, Tokio, Fukuoka, Nagoya und Osaka nämlich zu Gunsten der LGBTI+ Community. Nur im sechsten Fall, ebenfalls in Tokio, stellten sich die Richter an die Seite der Regierung und lehnten die Klage ab. Das Urteil der Obersten Richter wird noch in dieser Verhandlungsperiode erwartet.
Aktuell kennt eine Mehrheit der Gemeinden und Präfekturen ein Partnerschaftssystem, mit welchem gleichgeschlechtliche Paare zumindest auf lokaler Ebene gewisse Rechte erhalten. Diese sind aber weit entfernt von einer Gleichstellung wie es mit einer Ehe der Fall wäre, insbesondere beim Erbrecht sowie bei den Steuervorteilen. Das Gericht muss entscheiden, was höher gewichtet werden soll, dass Verbot der Ehe oder die Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz und das Recht auf Familie und Ehe, welches auf der Würde jedes Einzelnen basiert.
Japan ist das letzte Land der G7, welches LGBTI+ Paaren noch keine Möglichkeit für eine Ehe bietet.