UNGARN: 15 EU-Staaten verklagten Ungarn - nun beginnt der Prozess

UNGARN: 15 EU-Staaten verklagten Ungarn - nun beginnt der Prozess
Ungarns Premierminister Viktor Orban weigert sich konsequent sein striktes und extrem diskriminierendes Anti-LGBTI+ Gesetz zurückzuziehen: 15 EU-Staaten haben sich darauf der EU-Kommission angeschlossen und Klage gegen das Land eingereicht. Nun beginnt der Prozess vor dem EU-Gerichtshof.

Es ist äusserst diskriminierend und wird von einer Mehrheit der Europäischen Union eigentlich nicht toleriert, doch Ungarns Premierminister Viktor Orban macht keine Anstalten, das umstrittene Gesetz zurückzuziehen. Eigentlich unter dem Deckmantel des Kinderschutz eingeführt, stellt das Gesetz Pädophilie mit Homosexualität gleich und will zudem queere Inhalte in den Medien aber auch an Schulen für Minderjährige verbieten.

Laut der EU, aber auch laut Kinderschutzorganisationen, verletze dieses Gesetz aber die Grundrechte der Kinder, da damit nicht nur die freie Meinungsäusserung eingeschränkt werde, sondern weil damit auch eine gesunde Entwicklung gefährdet sei. Es bestehe die Gefahr, dass es genau jenen Kindern schade, welche mit diesem Gesetz eigentlich angeblich geschützt werden sollten.

Viktor Orban weigert sich das Gesetz zurückzunehmen, da es seiner Meinung nach durch die Bevölkerung gebilligt wurde. Dies entspricht allerdings nur der halben Wahrheit. Zwar hat eine Mehrheit während einer Volksabstimmung für dieses Gesetz gestimmt, doch damit ein Gesetz auch tatsächlich angenommen wird, muss auch mindestens die Hälfte der Stimmbevölkerung an die Urne gegangen sein, und diese Quote wurde damals nicht erfüllt.

Da ein Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU angestrebt hat, erfolglos blieb, haben sich darauf 15 EU-Mitgliedsstaaten als Drittparteien zusammengetan und sich der EU-Kommission angeschlossen, um Ungarn vor dem EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Länder sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien.

Sie alle stellten sich auf den Standpunkt, dass Ungarn mit diesem Gesetz gegen die Grundrechte seiner Bürger:innen verstosse, welche im EU-Recht verankert sind. Nun haben die Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof begonnen.

Die Chancen für eine Verurteilung Ungarns stehen gut, denn als Beispiel für Orbans Gesetz diente das sogenannte Anti-LGBTI+ Propagandagesetz von Russland. Dieses wurde 2013 von Vladimir Putin eingeführt und durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg bereits für verfassungswidrig bezeichnet.